"Telekommunikationsanbieter müssen künftig auf Verlangen der Sicherheitsbehörden auch ohne Richterbeschluss Namen und Adressen preisgeben. Der Bundesrat billigte die Gesetzesnovelle. Die Ermittler sollen auch Zugriff auf Passwörter, IP-Adressen oder PIN-Nummern erhalten."
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