heute.de Nachrichten - Bundesfinanzhof lockert Bankgeheimnis:
"Mitteilungen an Finanzämter leichter möglich - Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hat das Bankgeheimnis gelockert. Banken dürfen jetzt den Finanzämtern Kontodaten ihrer Kunden auch dann weiterleiten, wenn kein strafrechtlicher Verdacht auf Steuerhinterziehung vorliegt."
"Mitteilungen an Finanzämter leichter möglich - Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hat das Bankgeheimnis gelockert. Banken dürfen jetzt den Finanzämtern Kontodaten ihrer Kunden auch dann weiterleiten, wenn kein strafrechtlicher Verdacht auf Steuerhinterziehung vorliegt."
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