Patientenverfügung: Der schriftlich geäußerte Wille soll verbindlich sein - FAZ.NET:
"Der Bundestag hat am Donnerstag ein Gesetz beschlossen, nach dem Patientenverfügungen künftig ohne Einschränkung verbindlich sind, sofern sie in schriftlicher Form vorliegen. Auf Art und Stadium der Erkrankung kommt es damit nicht an. Liegt keine solche Verfügung vor, soll wie bisher der mutmaßliche Wille des Patienten ermittelt werden."
"Der Bundestag hat am Donnerstag ein Gesetz beschlossen, nach dem Patientenverfügungen künftig ohne Einschränkung verbindlich sind, sofern sie in schriftlicher Form vorliegen. Auf Art und Stadium der Erkrankung kommt es damit nicht an. Liegt keine solche Verfügung vor, soll wie bisher der mutmaßliche Wille des Patienten ermittelt werden."
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