Samstag, 18. Juli 2009

Lego darf nachgemacht werden

Keine dreidimensionale Marke : Lego darf nachgemacht werden - n-tv.de:

"Der beliebte Legobaustein darf auch von anderen Herstellern nachgeahmt werden, der Spielwarenhersteller Lego hat seinen rechtlichen Schutz in Deutschland endgültig eingebüßt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Löschung des Legosteins als Marke gebilligt. Seit 1996 war der rechteckige Spielbaustein als sogenannte dreidimensionale Marke eingetragen - zu Unrecht, befand das Karlsruher Gericht."

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