Neue Geschäftsbedingungen bei Banken - FAZ.NET
"Für Bankkunden kann der Verlust einer EC- oder Kreditkarte künftig teurer werden. Bis zu 150 Euro dürfen Geldinstitute nach ihren neuen Geschäftsbedingungen verlangen, wenn die Plastikkarte gestohlen wird und ein Dieb damit Geld abhebt. Bisher konnten sich Banken und Sparkassen nur dann an ihren Kunden schadlos halten, wenn sie ihnen Nachlässigkeit vorwerfen konnten – etwa weil der Kontoinhaber die Geheimzahl auf einem gleichfalls entwendeten Zettel mit sich herumgetragen hat. Dass nun eine „verschuldensunabhängige Haftung“ eingeführt wird, wie Juristen dies nennen, liegt an einer EU-Richtlinie über Zahlungsdienste, die in Deutschland umgesetzt werden musste."
"Für Bankkunden kann der Verlust einer EC- oder Kreditkarte künftig teurer werden. Bis zu 150 Euro dürfen Geldinstitute nach ihren neuen Geschäftsbedingungen verlangen, wenn die Plastikkarte gestohlen wird und ein Dieb damit Geld abhebt. Bisher konnten sich Banken und Sparkassen nur dann an ihren Kunden schadlos halten, wenn sie ihnen Nachlässigkeit vorwerfen konnten – etwa weil der Kontoinhaber die Geheimzahl auf einem gleichfalls entwendeten Zettel mit sich herumgetragen hat. Dass nun eine „verschuldensunabhängige Haftung“ eingeführt wird, wie Juristen dies nennen, liegt an einer EU-Richtlinie über Zahlungsdienste, die in Deutschland umgesetzt werden musste."
Dazu auch interessant:
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen