Bundesverwaltungsgericht setzt Expansion von Discountern Grenzen - tagesschau.de:
"Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat der Expansion der Lebensmittel-Discounter einen Dämpfer verpasst. Deutschlands oberste Verwaltungsrichter bekräftigten, dass die Errichtung eines Discount-Marktes nicht zulässig ist, wenn dadurch alteingesessene Geschäfte in der Nachbarschaft geschädigt werden könnten. Das gelte auch und gerade, wenn die Geschäfte nur in sogenannten Nahversorgungsbereichen liegen, entschied der 4. Senat. Auch solche meist nur fußläufig erreichbaren Nahversorgungsgebiete könnten 'zentrale Versorgungsbereiche' gemäß Baugesetz sein."
"Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat der Expansion der Lebensmittel-Discounter einen Dämpfer verpasst. Deutschlands oberste Verwaltungsrichter bekräftigten, dass die Errichtung eines Discount-Marktes nicht zulässig ist, wenn dadurch alteingesessene Geschäfte in der Nachbarschaft geschädigt werden könnten. Das gelte auch und gerade, wenn die Geschäfte nur in sogenannten Nahversorgungsbereichen liegen, entschied der 4. Senat. Auch solche meist nur fußläufig erreichbaren Nahversorgungsgebiete könnten 'zentrale Versorgungsbereiche' gemäß Baugesetz sein."
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