Donnerstag, 17. März 2011

Atomkraftwerke – eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung

NachDenkSeiten – #Atomkraftwerke – eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung:

"Mit der Zulassung und dem Bau von Atomkraftwerken ist die Gesellschaft einen „faustischen Pakt“ eingegangen. Die Kernfrage ist, ob das dabei in Kauf genommene Risiko überhaupt, und, wenn ja, in welchem Maße rechtlich vertretbar ist. Mit der Nutzung der Atomkraft sind zwei Risikoquellen mit naturgesetzlicher Notwendigkeit verbunden, nämlich a) die Gefährdung durch das Freiwerden von künstlich (technisch) ionisierender Strahlung (auch im Normalbetrieb) und b) die Unfallgefahren durch technisches oder menschliches Versagen oder eben auch durch äußere Einwirkungen unterschiedlichster Art (Erdbeben, Flugzeugabsturz, Anschläge). Die Atomkraftwerks-Katastrophe in Japan hat ein weiteres Mal bewiesen, dass die Gefahr, die von Atomkraftwerken ausgeht, auch aus rechtlichen Gründen nicht hinnehmbar ist."

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