Montag, 25. April 2011

Die Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU

Die #Arbeitnehmerfreizügigkeit in der #EU - tagesschau.de:

"Jeder EU-Bürger hat grundsätzlich das Recht, in allen Ländern der Europäischen Union zu arbeiten. Diese sogenannte Arbeitnehmerfreizügigkeit gehört zu den vier Grundfreiheiten des Gemeinsamen Binnenmarktes der Europäischen Union. Das sind neben der Arbeitnehmer- und Personenfreizügigkeit die Dienstleistungsfreiheit sowie der freie Warenverkehr und der freie Kapitalverkehr."

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