#Grundsatzurteil: Keine #Bewährungsstrafe bei #Steuerbetrug ab einer Million - FTD.de:
"Für Steuersünder gibt es keine Milde. Der Bundesgerichtshof hebt die Bewährungsstrafe gegen einen Unternehmer auf, der dem Fiskus mehr als 1 Mio. Euro vorenthalten hat. Steuerhinterziehung in diesem Umfang muss in der Regel mit Gefängnis geahndet werden."
"Für Steuersünder gibt es keine Milde. Der Bundesgerichtshof hebt die Bewährungsstrafe gegen einen Unternehmer auf, der dem Fiskus mehr als 1 Mio. Euro vorenthalten hat. Steuerhinterziehung in diesem Umfang muss in der Regel mit Gefängnis geahndet werden."
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