Dienstag, 7. Februar 2012

Grundsatzurteil: Keine Bewährungsstrafe bei Steuerbetrug ab einer Million

#Grundsatzurteil: Keine #Bewährungsstrafe bei #Steuerbetrug ab einer Million - FTD.de:

"Für Steuersünder gibt es keine Milde. Der Bundesgerichtshof hebt die Bewährungsstrafe gegen einen Unternehmer auf, der dem Fiskus mehr als 1 Mio. Euro vorenthalten hat. Steuerhinterziehung in diesem Umfang muss in der Regel mit Gefängnis geahndet werden."

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