"Die Rechtsschutzversicherung ARAG gibt Tipps zum Trachten-Ballermann.
Normalerweise erbrechen sich Besucher des Münchner Oktoberfests in der U-Bahn. Ein paar nehmen aber auch ein Taxi. Dessen Reinigungskosten müssen sie – wie die Rechtsschutzversicherung ARAG aus aktuellem Anlass mitteilt – dem Taxifahrer (beziehungsweise dem Taxiunternehmen) als Schadensersatz erstatten. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gibt es lediglich dann, wenn der Taxifahrer trotz Bitten des Fahrgasts nicht anhält. In solch einem Fall entschied das Amtsgericht München auf eine hälftige Teilung der Reinigungskosten (Az.: 271 C 11329/10). Theoretisch besteht auch ein Anspruch auf Schadensersatz für die Beseitigung von Brechlacken in der U-Bahn. Der jedoch wird von der Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) trotz Kameraüberwachung offenbar nur in Ausnahmefällen geltend gemacht."
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