"Künftig wird insolventen Privatpersonen ein wirtschaftlicher Neustart schneller möglich sein. Mit der Neuregelungen der Restschuld-Befreiung ist eine Entschuldung nun drei Jahre früher möglich - allerdings muss dazu ein Mindestmaß der Gläubigerforderung bedient werden."
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen