"Das Kartellamt zwingt den Konzern zum Einlenken: Das Online-Warenhaus muss die sogenannte Bestprice-Regel EU-weit abschaffen. Nun können Händler ihre Produkte bei anderen Internet-Plattformen günstiger anbieten. Doch die Wettbewerbshüter sind noch nicht zufrieden."
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen