Donnerstag, 4. März 2010

Karlsruhe erklärt Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig

Grundsatzurteil: Karlsruhe erklärt Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig - ZEIT ONLINE

"Die Sammlung von Telekommunikationsdaten ist in ihrer jetzigen Form verfassungswidrig. Allerdings schloss Karlsruhe die Vorratsdatenspeicherung nicht grundsätzlich aus."

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