Freitag, 3. Mai 2013

Erfolgsgeheimnisse des Onlinehandels

"So manchem Hotelgast erscheinen auch die dank FDP noch verbliebenen 7% MwSt. auf den Übernachtungspreis in einem deutschen Hotel zu hoch. Um Kosten zu sparen wird das Hotel deshalb über ein Hotel-Buchungsportal beispielsweise in den USA gebucht und vorab bezahlt. Da das US-amerikanische Angebot keine MwSt. enthält, fällt es auf den ersten Blick günstiger aus, als das mit der MwSt. beaufschlagte Angebot des gleichen deutschen Hotels auf dessen eigener Website. Aufgrund dieser Konstruktion erhält der Hotelgast auch keinen deutschen Beleg für die Hotel-Rechnung. Was sich als Schnäppchen anbietet, ist nach deutschem Recht jedoch so nicht vorgesehen, da die MwSt. dort bezahlt werden muss, wo die Leistung erbracht wird. Nach einer Geschäftsreise wird dies bei der Abrechnung der Reisekosten einer aufgeweckten Buchhaltung ins Auge springen. Spätestens bei einer Betriebsprüfung folgen unschöne Fragen."

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