Samstag, 4. Mai 2013

Gesetz erleichtert Ermittlern Zugriff auf Nutzerdaten

"Telekommunikationsanbieter müssen künftig auf Verlangen der Sicherheitsbehörden auch ohne Richterbeschluss Namen und Adressen preisgeben. Der Bundesrat billigte die Gesetzesnovelle. Die Ermittler sollen auch Zugriff auf Passwörter, IP-Adressen oder PIN-Nummern erhalten."

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