Montag, 10. Juni 2013

Verkürzung der Restschuld-Befreiung beschlossen: Schuldenfrei in drei Jahren

"Künftig wird insolventen Privatpersonen ein wirtschaftlicher Neustart schneller möglich sein. Mit der Neuregelungen der Restschuld-Befreiung ist eine Entschuldung nun drei Jahre früher möglich - allerdings muss dazu ein Mindestmaß der Gläubigerforderung bedient werden."

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